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FDP Bundespartei

Bürgergeld statt ALG II

Im Bürgergeld sollen Arbeitslosengeld II einschließlich aller anderen Sozialleistungen zusammengefasst werden. Der Anspruch für einen Alleinstehenden ohne Kinder soll 662 Euro ...
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Weitere Details zu diesem Wahlversprechen

Aus dem Wahlprogramm:

"Im Bürgergeld werden das Arbeitslosengeld II einschließlich der Leistungen für Wohnen und Heizung, das Sozialgeld, die Grundsicherung im Alter, die Sozialhilfe (ohne Sozialhilfe in besonderen Lebenslagen), der Kinderzuschlag und das Wohngeld zusammengefasst. Die Leistungen werden beim Bürgergeld grundsätzlich pauschaliert gewährt und von einer einzigen Behörde, dem Finanzamt, verwaltet.

(...)

Der Bürgergeldanspruch für einen Alleinstehenden ohne Kinder soll im Bundesdurchschnitt 662 Euro pro Monat betragen. Dieser Betrag entspricht den heutigen durchschnittlichen Ausgaben für Grundleistung, Unterkunft und Heizung eines ALG-II-Empfängers.

Bei der Berechnung des Bürgergeldanspruches werden alle Erwachsenen und Kinder einer so genannten Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt. Zur Bedarfsgemeinschaft zählen alle Personen, die in einem Haushalt leben, soweit sie sich unterhaltsverpflichtet sind. Kinder erhalten dabei einen eigenen Bürgergeldanspruch im Rahmen der Bedarfsgemeinschaft. Zusätzliche Pauschalen werden bei Nichterwerbsfähigkeit, für Ausbildung oder bei Behinderungen gewährt. Regionale Besonderheiten bei den Wohnkosten können mit Zuschlägen berücksichtigt werden.

Das Bürgergeld wird vom Finanzamt berechnet und ausgezahlt. In die Berechnung einbezogen werden dabei auch Steueransprüche, Kindergeldansprüche und gegebenenfalls Unterstützungsleistungen zur Kranken- oder Pflegeversicherung.

Voraussetzung für das Bürgergeld sind Bedürftigkeit und bei Erwerbsfähigkeit die Bereitschaft zur Aufnahme einer Beschäftigung.

Bei Ablehnung einer zumutbaren angebotenen Arbeit wird das Bürgergeld gekürzt.

Durch das Bürgergeld soll die Aufnahme einer eigenen Erwerbstätigkeit stärker gefördert und anerkannt werden als bisher. Dazu soll die Anrechnung eigenen Arbeitseinkommens auf das Bürgergeld neu ausgestaltet werden. Für den erwerbsfähigen Alleinstehenden ohne Mehrbedarf wird ein Freibetrag von 100 Euro gewährt. Darüber hinaus bleiben vom eigenen Einkommen bis 600 Euro 40 Prozent des Bruttoarbeitseinkommens anrechnungsfrei; von 600 Euro bis zum Auslaufen des Bürgergeldes 60 Prozent des Bruttoarbeitseinkommens."

(FDP: "Deutschlandprogramm", S. 9)

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Zum Hintergrund: Ein Kommentar von Wolfgang Ratzel auf freitag.de: "Besser Hartz IV als Solms I" (10.09.2009)

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Wann abgegeben: 17.05.2009
Wann eingelöst oder gebrochen: k.A.
Politikfelder: Arbeit / Soziales , Familie / Generationen
Tags: alg-2   bürgergeld  

Quellen für dieses Versprechen:

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